Satzung des Vereins
"Alternative Karnevalisten Winningen"
(kurz: AKW)
 

§1 Name und Sitz 

  1. Sitz des Vereins ist Winningen.

 

§2 Zweck des Vereins

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

(2) Zweck des Vereins ist

- die Pflege des karnevalistischen Brauchtums

- die Darstellung der Verbindungen zwischen Tradition und Moderne

- die Einbindung der Jugend in eine Gemeinschaft

- die Organisation und Durchführung von unterhaltsamen Darbietungen kultureller Art

- das Anbieten und Einbringen von alternativen Ideen im oben genannten Sinne.

 

§3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Ein Beitrag wird erst fällig für voll geschäftsfähige Personen.
  2. Die Mitgliedsschaft muß schriftlich beim Vorstand beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung durch den Vorstand ist nicht anfechtbar.
  3. Die Mitgliedschaft im Verein beginnt mit dem Datum des Aufnahmebeschluß durch den Vorstand

 

§4 Ende der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluß eines Mitgliedes.
  2. Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand.
  3. Über den Ausschluß eines Mitgliedes kann nur die Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit auf Antrag des Vorstandes entscheiden.

§5 Mitgliedsbeitrag

  1. Der Verein erhebt einen Mitgliedsbeitrag, der monatlich und im voraus zu zahlen ist.
  2. Über die Beitragshöhe entscheidet die Mitgliederversammlung.

 

§6 Verwendung der Mittel

  1. Die Mittel des Vereins sind ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke zu verwenden.
  2. Kein Mitglied erhält Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

 

§7 Das Geschäftsjahr des Vereins

Das Geschäftsjahr des Vereins beginnt am Aschermittwoch um 00.00 Uhr und endet am Veilchendienstag um 24.00 Uhr.

 

§8 Organe des Vereins

 

(1) Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

 

§9 Die Mitgliederversammlung

  Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für ein Jahr. Sie nimmt jährlich den Bericht der Kassenprüfung entgegen und kann dem Vorstand auf Antrag die Entlastung erteilen. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens sechs Mitglieder anwesend sind. Die Mitgliederversammlung kann mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder die Satzung des Vereins ändern. Bei der Mitgliederversammlung ist jeweils von einer Person ein Protokoll
anzufertigen, welches vom Protokollanten / der Protokollantin und einem Mitglied
des Vorstandes zu unterzeichnen ist.
   

§10 Der Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus der/m 1. Vorsitzenden/m, der/m 2. Vorsitzenden/m, der/m Kassierer/in, der/m Schriftführer/in und einer/m Beisitzer/in.
  2. Die/der Vorsitzende/r und ein weiteres Mitglied des Vorstandes sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
  3. Der Vorstand lädt schriftlich 14 Tage vor dem Versammlungstermin zu den Mitgliederversammlungen ein.
  4. Der Vorstand lädt ebenfalls zur Mitgliederversammlung, wenn dies mindestens sechs Mitglieder schriftlich beim Vorstand beantragen.
  5. Der Vorstand trägt der Mitgliederversammlung mindestens einmal jährlich einen Rechenschaftsbericht vor.
 

§11 Wahlen und Abstimmungen

  1. Wahlen und Abstimmungen sind grundsätzlich offen, es sei denn, dass ein anwesendes Mitglied geheime Abstimmung verlangt.
  2. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit.
  3. Bei Wahlen entscheidet die einfache Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit entscheidet die Stichwahl zwischen den Bewerbern mit der gleichen Stimmenanzahl.

 

§12 Rechnungsprüfung

  1. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer eines Jahres eine Person für die Kassen- und Rechnungsprüfung.
  2. Diese Person trägt der Mitgliederversammlung mindestens einmal jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit vor.

 

§13 Auflösung des Vereins

  1. Die Mitgliederversammlung kann mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder die Auflösung des Vereins beschließen.
  2. Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.
  3. Das Vermögen des Vereins wird dem Verein zur Förderung der Alteneinrichtung Winningen e. V. zur Verfügung gestellt.